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Dauer: 9 Unterrichtseinheiten a´45 Minuten, mehr dazu hier ....

speziell nach der Maßgabe des


Hier finden Sie die Antragsrichtlinien

Wichtig:  vor Beginn des Kurses
muss
ein Antrag auf Kostenübernahme
seitens der Einrichtung gestellt werden.

Zur Beantragung können Sie gleich
das offizielle Formulare ausfüllen
und ausdrucken / absenden
 ...

Hier finden Sie den Kostenübernahmeantrag für Kindertagesstätten

  Für Teilnehmer, die über die BGW
(Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst
und Wohlfahrtspflege)
versichert sind ist
unbedingt folgendes Anmeldeverfahren einzuhalten:

https://www.bgw-online.de/DE/Leistungen-Beitrag/Praevention/Erste-Hilfe/Erste-Hilfe-Kostenuebernahme_node.html

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Sie bringen bitte 
immer
zum Lehrgang mit:


Die Ihnen vom GUV / der LUK / der BGW übersandte(n) Teilnehmerliste(n) im Original

Diese müssen von der Schule oder Kita ausgefüllt und gestempelt sein …

=> oder das Original der Kostenübernahme des Familienservicebüros


 Erste Hilfe bei Notfällen von Kindergartenkindern -

vorgeschriebener Zeitumfang 9 x 45 Minuten
( 9 Unterrichtseinheiten a´45 Minuten )

=> 6,75 Stunden
                          

Gerne führe ich für die Mitarbeiter Ihrer Einrichtung diese Fortbildung durch ...

nach Abschluss des Kurses wird direkt über meinen Partner mit der GUVH / LUKN abgerechnet.

Terminabsprache unter [ 01520] 45 84 739 oder per Mail ....

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Hier finden Sie weitere, interessante Informationen:

Medikamentengabe in Schulen und Kindertagesstätten

hier finden Sie nähere Informationen:
https://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/202-092.pdf​

Unfall...Was nun?

Informationen zum Vorgehen bei Unfällen
https://www.guvh.de/downloads/unfall-was-nun-11-2016-72dpi.pdf
Zeckenstich - Was tun?

Informationen zum Umgang mit Zeckenstichen
http://www.dguv.de/medien/fb-erstehilfe/de/documents/zecken.pdf

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Gemäß den Unfallverhütungsvorschriften ...  

Auszug daraus: 4.8.3 (3) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die Ersthelfer in der Regel in Zeitabständen von zwei Jahren fortgebildet werden. Für die Fortbildung gilt Absatz 2 entsprechend.Die Erste-Hilfe-Fortbildung erfolgt durch Teilnahme an einem vier Doppelstunden umfassenden Erste-Hilfe-Training.

Die Erste-Hilfe-Fortbildung kann auch innerhalb des zweijährigen Rhythmus in mehrere Abschnitte unterteilt werden. Dabei müssen die einzelnen Abschnitte in einem inhaltlichen Zusammenhang stehen und mindestens das gleiche Ergebnis wie die alle zwei Jahre stattfindende Fortbildung erreichen.

Nach Überschreiten der Zweijahresfrist wird in der Regel eine erneute Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang notwendig. Die Fortbildung muss – wie die Erste-Hilfe-Ausbildung – bei einer von dem Unfallversicherungsträger ermächtigten Stelle durchgeführt werden.


Das Betriebshelfer-Training hat hierbei zwei Vorteile; der Erst-Helfer beherrscht die notwendigen Maßnahmen sicher ( durch die kürzeren Abstände der Unterweisung ) und für den Betrieb ist die Ausfallzeit im Regeldienstbetrieb verkürzt.

Bei Teilnehmern, die gem. UVV-Richtlinien an der Ausbildung teilnehmen und durch Ihren Betrieb entsandt werden, übernimmt die Unfallversicherung die Kosten.


Lernziele und praktische Inhalte

Zielsetzung

Die Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder fokussiert sich auf die Vermittlung lebensrettender Maßnahmen und einfacher Maßnahmen an Erwachsenen und Kindern (obligatorische Themen). Je nach Zielgruppe können darauf aufbauend weitere Erste-Hilfe-Maßnahmen für Kinder vermittelt und die Bewältigung von Notfallsituationen trainiert werden. Die Auswahl der hierfür zusätzlich optional zur Verfügung stehenden Themen erfolgt anhand des spezifischen Bedarfs bzw. der Anforderungen der Teilnehmer/Unternehmen (siehe Auflistung „optionale Themen").

Obligatorische Themen

Die Teilnehmer sollen ...

eigene Sicherheit/eigenes Schutzverhalten; z.B. Absichern einer Notfallstelle vornehmen können

• Allgemeinzustand erkrankter Kinder kontrollieren und hinsichtlich von lebensbedrohlichen Situationen beurteilen

• den Notruf absetzen können

• Rettung aus einem Gefahrenbereich kennen

• Maßnahmen zur psychischen Betreuung (Erwachsene, Kinder, Säuglinge) und zum Wärmeerhalt durchführen können

• die Wundversorgung mit vorhandenen Verbandmitteln durchführen können (u.a. Kopfverletzungen)

• bedrohliche Blutungen erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen können

• die Kontrolle des Bewusstseins durchführen können und Gefahren der Bewusstlosigkeit kennen

• die Kontrolle der Atmung durchführen können und Gefahren bei Atemstillstand kennen

• die Seitenlage durchführen können

• die Herz-Lungen-Wiederbelebung durchführen können (Erwachsene, Kinder, Säuglinge)

• einen Automatisierten Externen Defibrillator (AED) innerhalb einer Wiederbelebung anwenden können

• Atemstörungen erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen können

• kreislaufbedingte Störungen erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen können

Praktische Inhalte ...

• Rettung aus dem Gefahrenbereich (AD*)

• Absetzen des Notrufes (im Rahmen eines Fallbeispiels)

• Maßnahmen zur psychischen Betreuung und des Wärmeerhalts (im Rahmen eines Fallbeispiels)

• Wundversorgung mit Verbandmitteln aus dem Verbandkasten durchführen (TÜ**)
• Abdrücken am Oberarm (TÜ)

• Druckverband am Arm (TÜ)

• Maßnahmen zur Schockvorbeugung/-bekämpfung (im Rahmen eines Fallbeispiels)

• Feststellen des Bewusstseins (TÜ)

• Feststellen der Atemfunktion (TÜ)

• stabile Seitenlage (TÜ)

• Wiederbelebung – Erwachsene, Kinder, Säuglinge - (TÜ)

• Einbindung des AED in den Ablauf der Wiederbelebung (TÜ)

* Ausbilderdemonstration (AD). Die Maßnahme wird von der Lehrkraft demonstriert und erläutert sowie gegebenenfalls von einzelnen Teilnehmern geübt.

** Teilnehmerübungen (TÜ). Die Maßnahme wird von der Lehrkraft demonstriert und erläutert sowie grundsätzlich von den Teilnehmern (insbesondere durch zielgruppen- orientierte Fallbeispiele) geübt.

Optionale Themen

Die Auswahl erfolgt anhand des spezifischen Bedarfs bzw. der Anforderungen der Teilnehmer/Unternehmen.

• Maßnahmen bei Fremdkörpern in Wunden (Zecken, Insektenstiche etc.)

• Häufige Kinderkrankheiten erkennen und geeignete Maßnahmen zur Erstversorgung durchführen

• Verletzungen im Bauchraum erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen

• Knochenbrüche und Gelenksverletzungen erkennen und entsprechende Maßnahmen

• Erfrierungen erkennen und entsprechenden Maßnahmen ergreifen

• Maßnahmen bei Brandwunden durchführen

• Verätzungen erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen

• Sportverletzungen erkennen und versorgen

• Augenverletzungen erkennen und versorgen

• Unterkühlungen erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen

• Vergiftungen erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen

• ggf. besondere zielgruppenspezifische Inhalte


Eigener Zusatz:

  • Psychische Betreuung von kranken Kindern / verunfallten Kindern
  • Literaturempfehlungen, persönlicher Verbandkasten für den Kindergarten
  • Sie stellen Ihre Fragen ....

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Gesetzliche Regelungen:

BGV A 5 Erste Hilfe ( bisher VBG 109 ) vom 1. Oktober 1994 sagt: 

§ 6 Zahl der Ersthelfer:

Bei bis zu 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer, bei mehr als 20 anwesenden Versicherten in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 % der ständigen Belegschaft, in sonstigen Betrieben 10 % der Belegschaft.

§ 7 Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung:

Der Unternehmer darf als Ersthelfer nur Personen einsetzen, die durch

·        den Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland (ASB)

·        das Deutsche Rote Kreuz (DRK)

·        die Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH)

·        den Malteser-Hilfsdienst (MHD)

in der Ersten Hilfe ausgebildet sind. 
 
Abweichend kann der Unternehmer auch Personen als Ersthelfer einsetzen, die ihre Ausbildung in der Ersten Hilfe bei einer berufsgenossenschaftlich für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe anerkannten Stelle erhalten haben.

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die Ersthelfer in angemessenen Zeitabständen fortgebildet werden. 

Für die Fortbildung gilt:

·          Erst- oder Grundausbildung in Erster Hilfe mit mindestens acht Doppelstunden

·          frühestens nach zwei Jahren, spätestens im dritten Jahr nach der Erstausbildung ein Erste Hilfe Training mit mindestens vier Doppelstunden

·        nach Ablauf von drei Jahren eine erneute Grundausbildung 

Die Kosten für die erneute Grundausbildung werden dabei nicht von der GUV / LUK  übernommen, VORHER bei der BGW anfragen! ( Stand: Feb. 2009 )

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Die DIN 13157 (kleiner Verbandkasten) und die DIN 13169 (großer Verbandkasten) wurden aktualisiert. Im Vergleich zu den DIN Versionen 2009 hat sich wenig geändert. Es sind keine Erste-Hilfe-Materialien entfallen.

Neu hinzugekommen sind, vor dem Hintergrund der pandemischen Lage, Gesichtsmasken (mindestens Typ I, nach DIN EN 14683).

Auch Feuchttücher zur Reinigung unverletzter Haut wurden aufgenommen.

Zu den meistverbrauchten Verbandmaterialien zählen Pflaster – die Aktualisierung der Normen wurde genutzt, um deren Menge zu erhöhen.
2021 ist inzwischen eine weitere Anpassung erfolgt: Diesmal geht es um Kfz-Verbandkästen (DIN 13164), bei denen unter anderem ebenfalls Masken ergänzt werden müssen. Hier läuft allerdings noch eine Übergangsfrist bis 2023.

Der Kauf neuer Verbandkästen ist nicht notwendig. Es reicht aus, die Materialien normgerecht zu ergänzen. Dabei kann gleich die Vollständigkeit, das Mindesthaltbarkeitsdatum und die Sterilität der vorhandenen Inhalte überprüft werden.




Hinweis: Ein großer Verbandkasten kann durch zwei kleine ersetzt werden.


Nach Verbrauch, bei Unbrauchbarkeit oder nach Ablauf des Verfalldatums muss das Erste-Hilfe-Material ersetzt werden.

Der Bundesfachverband Medizinprodukte Industrie e.V. (BVMed) hat ein Merkblatt zum Herunterladen, dies finden Sie hier.

Verbandmittel können auch in anderen Behältnissen, z.B. Verbandschränken, bereitgehalten werden. 

=> bei sterilen Verbandstoffen sind gemäß Medizin-Produkte-Gesetz Verfalldaten zu beachten und die Verbandbücher zur Unfalldokumentation sind nicht zu vergessen!

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